Weitere Entscheidung unten: VG Meiningen, 17.03.2008

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   FG Hamburg, 06.11.2007 - 8 K 44/07   

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FG Hamburg, 06.11.2007 - 8 K 44/07 (https://dejure.org/2007,17199)
FG Hamburg, Entscheidung vom 06.11.2007 - 8 K 44/07 (https://dejure.org/2007,17199)
FG Hamburg, Entscheidung vom 06. November 2007 - 8 K 44/07 (https://dejure.org/2007,17199)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
    Doppelte Haushaltsführung bei Vorliegen einer gemeinsamen Wohnung der Ehegatten am Beschäftigungsort

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Doppelte Haushaltsführung bei Vorliegen einer gemeinsamen Wohnung der Ehegatten am Beschäftigungsort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Einkommensteuer: Doppelte Haushaltsführung

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 442
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus FG Hamburg, 06.11.2007 - 8 K 44/07
    Es darf sich nicht lediglich um das Vorhalten einer Wohnung zu Besuchszwecken handeln; vielmehr muss der eigene Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes den Lebensmittelpunkt (Haupthausstand) darstellen (vgl. FG München, Urteil vom 25.4.2007, 1 K 1239/05, [...]; BFH, Urteil vom 5.10.1994, VI R 62/90, [...]).

    Bei der Beurteilung, ob die Wohnung am Heimatort oder am Beschäftigungsort als Lebensmittelpunkt anzusehen ist, kommt es insbesondere auf die Absehbarkeit und Dauer der auswärtigen Beschäftigung, die Anzahl der Heimfahrten, die sozialen Kontakte zur Familie, zu Freunden und Bekannten sowie - als wesentliches Indiz - auch auf die Größe und Ausstattung der einzelnen Wohnungen an (vgl. BFH, Urteil vom 10.2.2000, VI R 60/98, [...];Urteil vom 5.10.1994, VI R 62/90, [...]; FG Düsseldorf, Urteil vom 17.5.2002, 18 K 652/00 E, [...]).

  • BFH, 04.04.2006 - VI R 11/02

    Doppelte Haushaltsführung: Wechsel der Familienwohnung am gleichen Ort

    Auszug aus FG Hamburg, 06.11.2007 - 8 K 44/07
    Erforderlich für eine doppelte Haushaltsführung ist demnach eine Aufsplitterung der normalerweise einheitlichen Haushaltsführung auf zwei verschiedene Haushalte (vgl. BFH, Urteil vom 4.4.2006, VI R 11/02, [...]).

    Eine doppelte Haushaltsführung liegt dagegen nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer an seinem Beschäftigungsort in einer für die Unterbringung der Familie geeigneten Wohnung einen eigenen Hausstand unterhält und daneben noch die bisherige Familienwohnung an einem früheren Beschäftigungsort beibehält (vgl. BFH, Urteil vom 4.4.2006, VI R 11/02, [...]; Urteil vom 29.11.1974, VI R 77/73, [...]; FG Hamburg, Urteil vom 17.8.2007, 5 K 160/06, [...]).

  • BFH, 10.02.2000 - VI R 60/98

    Gastarbeiter; doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Hamburg, 06.11.2007 - 8 K 44/07
    Bei der Beurteilung, ob die Wohnung am Heimatort oder am Beschäftigungsort als Lebensmittelpunkt anzusehen ist, kommt es insbesondere auf die Absehbarkeit und Dauer der auswärtigen Beschäftigung, die Anzahl der Heimfahrten, die sozialen Kontakte zur Familie, zu Freunden und Bekannten sowie - als wesentliches Indiz - auch auf die Größe und Ausstattung der einzelnen Wohnungen an (vgl. BFH, Urteil vom 10.2.2000, VI R 60/98, [...];Urteil vom 5.10.1994, VI R 62/90, [...]; FG Düsseldorf, Urteil vom 17.5.2002, 18 K 652/00 E, [...]).
  • BFH, 29.11.1974 - VI R 77/73

    Eheleute - Beschäftigungsort - Familiengerechte Wohnung - Eigener Hausstand -

    Auszug aus FG Hamburg, 06.11.2007 - 8 K 44/07
    Eine doppelte Haushaltsführung liegt dagegen nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer an seinem Beschäftigungsort in einer für die Unterbringung der Familie geeigneten Wohnung einen eigenen Hausstand unterhält und daneben noch die bisherige Familienwohnung an einem früheren Beschäftigungsort beibehält (vgl. BFH, Urteil vom 4.4.2006, VI R 11/02, [...]; Urteil vom 29.11.1974, VI R 77/73, [...]; FG Hamburg, Urteil vom 17.8.2007, 5 K 160/06, [...]).
  • BFH, 06.10.1994 - VI R 55/93

    Fahrtkostenaufwendungen auf Grund doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten

    Auszug aus FG Hamburg, 06.11.2007 - 8 K 44/07
    In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist zwar geklärt, dass eine doppelte Haushaltsführung grundsätzlich auch bei beidseits berufstätigen Ehegatten mit gemeinsamer Wohnung am Beschäftigungsort in Betracht kommen kann, wenn sie außer der Wohnung an ihrem Lebensmittelpunkt während der Woche am Beschäftigungsort gemeinsam eine Wohnung bewohnen, von der aus sie ihre jeweilige Arbeitsstätte aufsuchen (vgl. nur BFH, Urteil vom 6.10.1994, VI R 55/93, [...]).
  • BFH, 05.10.1998 - VI B 98/98

    Divergenz - Darlegungsanforderungen - Lebensmittelpunkt - Wohnung am Arbeitsort -

    Auszug aus FG Hamburg, 06.11.2007 - 8 K 44/07
    Ob dies jeweils der Fall ist, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (vgl. BFH, Beschluss vom 5.10.1998, VI B 98/98, [...]).
  • FG München, 25.04.2007 - 1 K 1239/05

    Geltendmachung von Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als

    Auszug aus FG Hamburg, 06.11.2007 - 8 K 44/07
    Es darf sich nicht lediglich um das Vorhalten einer Wohnung zu Besuchszwecken handeln; vielmehr muss der eigene Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes den Lebensmittelpunkt (Haupthausstand) darstellen (vgl. FG München, Urteil vom 25.4.2007, 1 K 1239/05, [...]; BFH, Urteil vom 5.10.1994, VI R 62/90, [...]).
  • FG Hamburg, 17.08.2007 - 5 K 160/06

    Einkommensteuergesetz: Doppelte Haushaltsführung, wenn beide Ehepartner auch am

    Auszug aus FG Hamburg, 06.11.2007 - 8 K 44/07
    Eine doppelte Haushaltsführung liegt dagegen nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer an seinem Beschäftigungsort in einer für die Unterbringung der Familie geeigneten Wohnung einen eigenen Hausstand unterhält und daneben noch die bisherige Familienwohnung an einem früheren Beschäftigungsort beibehält (vgl. BFH, Urteil vom 4.4.2006, VI R 11/02, [...]; Urteil vom 29.11.1974, VI R 77/73, [...]; FG Hamburg, Urteil vom 17.8.2007, 5 K 160/06, [...]).
  • FG Düsseldorf, 24.11.2006 - 18 K 3223/05

    Doppelte Haushaltsführung; Berufstätige Ehepartner; Beschäftigungsort;

    Auszug aus FG Hamburg, 06.11.2007 - 8 K 44/07
    Mit anderen Worten: Es muss aus beruflichem Anlass zu einer Aufteilung einer bisher einheitlichen Haushaltsführung auf zwei getrennte Haushalte kommen, nämlich auf einen (beibehaltenen) Haushalt in der bisherigen Wohnung und einen lediglich aus beruflichen Gründen unterhaltenen Haushalt in der Wohnung am Beschäftigungsort (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2006, 18 K 3223/05 E, [...]).
  • FG Düsseldorf, 17.05.2002 - 18 K 652/00

    Doppelte Haushaltsführung; Lebensmittelpunkt; Fußballspieler - Doppelte

    Auszug aus FG Hamburg, 06.11.2007 - 8 K 44/07
    Bei der Beurteilung, ob die Wohnung am Heimatort oder am Beschäftigungsort als Lebensmittelpunkt anzusehen ist, kommt es insbesondere auf die Absehbarkeit und Dauer der auswärtigen Beschäftigung, die Anzahl der Heimfahrten, die sozialen Kontakte zur Familie, zu Freunden und Bekannten sowie - als wesentliches Indiz - auch auf die Größe und Ausstattung der einzelnen Wohnungen an (vgl. BFH, Urteil vom 10.2.2000, VI R 60/98, [...];Urteil vom 5.10.1994, VI R 62/90, [...]; FG Düsseldorf, Urteil vom 17.5.2002, 18 K 652/00 E, [...]).
  • FG Schleswig-Holstein, 21.10.2010 - 2 K 305/07

    Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bzw. Berücksichtigung von Fahrten

    Bereits nach der bisherigen Rechtsprechung sei eine doppelte Haushaltsführung bei beiderseitig beschäftigten Ehegatten bejaht worden, wenn der Ort des Haupthausstandes wie im Fall der Kläger den Lebensmittelpunkt der Ehegatten darstelle (z.B. Finanzgericht Düsseldorf vom 24. November 2006, 18 K 3223/05 E sowie Finanzgericht Hamburg vom 6. November 2007, 8 K 44/07).
  • FG Nürnberg, 15.12.2010 - 3 K 352/08

    Anerkennung der Aufwendungen für eine beruflich begründete doppelte

    Von Bedeutung sind auch die Dauer des Aufenthaltes am Beschäftigungsort, die Entfernung beider Wohnungen, die Zahl der Heimfahrten sowie insbesondere auch der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen stehen und wo sich Bezugspersonen des Arbeitnehmers überwiegend aufhalten (vgl. BFH-Urteile vom 21.04.2010 VI R 26/09, BFHE 230, 5, DStR 2010, 1667; vom 09.08.2007 VI R 10/06, BStBl. II 2007, 820 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 02.12.2009 VI B 124/08, BFH/NV 2010, 638; Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 06.11.2007 8 K 44/07, EFG 2008, 442; Blümich/Thürmer, EStG, § 9 Rz. 349; von Beckerath in Kirchhof, EStG, 9. Auflage, § 9 Rz. 74).
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